Guten Tag,
Was können wir für Sie tun?

Ich bin als Selbständiger krank, worauf kann ich mich verlassen?

Wenn Sie krank sind oder einen Unfall hatten, der Sie daran hindert, Ihre selbständige Tätigkeit auszuüben, sind Sie arbeitsunfähig und haben Anspruch auf Leistungen Ihrer Krankenkasse. Zumindest, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Förderfähigkeit?

  • Als Selbstständiger haben Sie ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Leistungen, sofern Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse gemeldet haben und mindestens acht aufeinanderfolgende Tage arbeitsunfähig sind. Wenn Sie weniger als acht aufeinanderfolgende Tage arbeitsunfähig sind, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen.
  • Sie wurden von Ihrem Arzt für arbeitsunfähig erklärt. Gemeinsam mit Ihrem Arzt haben Sie das Formular "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Getuigschrift van arbeidsongeschiktheid)" ausgefüllt. Dieses Formular finden Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse. 
  • Sie reichen das ausgefüllte Formular "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" bei Ihrer Krankenkasse ein, damit Ihre Arbeitsunfähigkeit anerkannt werden kann.Sie tun dies innerhalb von sieben Kalendertagen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie arbeitsunfähig geworden sind. 

TIPP: Werfen Sie Ihre Erklärung nicht in den Briefkasten Ihrer Krankenkasse. Das Datum der Erklärung wird anhand des Poststempels oder des Datums, an dem Sie die Erklärung in der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse abgegeben haben, überprüft.

  • Ihre Sozialbeiträge aus dem zweiten und dritten Quartal vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit sind "in line". Ihre Beiträge und etwaige Erhöhungen müssen gezahlt oder freigestellt werden. Beginnt der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit im zweiten oder dritten Monat des Quartals, so ist darauf zu achten, dass auch der Beitrag des Quartals selbst im Einklang steht.

Wie hoch ist die Leistung, wenn ich arbeitsunfähig geworden bin?

Die Höhe Ihrer Invaliditätsleistung hängt von Ihrer familiären Situation ab:

  • Mit Familienzuschlag: 79,51 € pro Tag
  • Einzelperson: 63,01€ pro Tag
  • Zusammenlebend: 48,32 € pro Tag

Auch Samstage zählen als ausgleichsfähige Tage. Sie haben also Anspruch auf sechs Tagegelder pro Woche.

ACHTUNG: Dies sind die Beträge für Selbstständige. Wenn Sie als Selbständiger eine Nebentätigkeit ausüben, erwerben Sie Ansprüche wie ein Arbeitnehmer oder Beamter. In diesem Fall gelten andere Regeln und Beträge. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.

Zurück an die Arbeit

Wenn Sie am ersten Arbeitstag nach dem Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit Ihre Arbeit wieder aufnehmen, müssen Sie nichts tun: Die Krankenkasse stellt Ihre Leistungen automatisch ein. 

Wollen Sie vor dem Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder nach einer Arbeitsunfähigkeitszeit wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren? Dann müssen Sie Ihrer Krankenkasse rechtzeitig einen Nachweis über die Wiederaufnahme der Arbeit vorlegen. Dieses Dokument finden Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse.

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